Bei digitalen Dienstleistungen, die sofort nach Zahlung mit der Ausführung beginnen — wie der Lieferung von Followern, Likes oder Kommentaren —, erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 BGB in der Regel vorzeitig, sobald du der sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hast, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst. Diese Zustimmung wird beim Bestellvorgang üblicherweise über eine Checkbox eingeholt.
Das unterscheidet sich damit von einem klassischen Warenkauf, bei dem dir standardmäßig 14 Tage Widerrufsrecht zustehen. Der Grund liegt darin, dass eine bereits erbrachte digitale Dienstleistung — anders als ein zurücksendbares physisches Produkt — nicht rückgängig gemacht werden kann.
Unabhängig vom Widerrufsrecht bleibt aber dein Recht auf Nacherfüllung oder Rückerstattung bestehen, falls die bestellte Leistung nicht wie beschrieben erbracht wird — das ist ein eigenständiger Anspruch, der vom Widerrufsrecht unabhängig ist.