Rechtliches

Muss ich gekaufte Follower als Influencer:in kennzeichnen?

Eine allgemeine, gesetzliche Kennzeichnungspflicht für gekaufte Follower an sich gibt es in Deutschland nicht — anders als etwa bei bezahlten Werbekooperationen, die klar als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Der bloße Besitz einer bestimmten Followerzahl unterliegt keiner Offenlegungspflicht.

Kritisch wird es erst, wenn du gegenüber Marken oder Kooperationspartner:innen aktiv und wahrheitswidrig behauptest, deine Reichweite bestehe vollständig aus organisch gewachsenen, engagierten Followern, obwohl das nachweislich nicht stimmt — das kann im Einzelfall als Täuschung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses gewertet werden, unabhängig von Social-Media-spezifischen Regeln.

In der Praxis prüfen viele Marken und Agenturen ohnehin nicht nur die reine Followerzahl, sondern auch die Engagement-Rate (Verhältnis von Interaktionen zu Followern) — ein Profil mit auffällig vielen Followern, aber sehr wenig Interaktion, fällt bei einer genaueren Prüfung ohnehin auf, unabhängig von einer formalen Kennzeichnungspflicht.